Klasse C

C

Klasse C: Kraftwagen, bei denen die höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen (mehr als acht Plätze außer dem Lenkplatz) sowie Sonderkraftfahrzeuge. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger gezogen werden. Weitere Infos im Büro

 

Klasse C1

C1

Klasse C: Kraftwagen, bei denen die höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt, aber nicht mehr als 7500 kg und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen (mehr als acht Plätze außer dem Lenkplatz) sowie Sonderkraftfahrzeuge. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger gezogen werden. Weitere Infos im Büro

 

Klasse CE

CE

Klasse CE: Ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg .Weitere Infos im Büro

 

Klasse CE

C1E

Klasse C1E: Ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12000 kg beträgt oder ein Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12000 kg beträgt. Weitere Infos im Büro