Klasse B

B

Klasse B: Kraftwagen (mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit höchstens acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg. Die Klasse B umfasst innerhalb Österreichs außerdem KFZ mit drei symmetrisch angeordneten Rädern, wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Der Weg zum Führerschein L17: Mindesalter 15 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die A1 und F Ausbildung begonnen werden.

- Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden.

- Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 12 Stunden.

- Praxisausbildung: Fahrstunden, 3000 km mit Eigenfahrzeug, Begleitende Schulungen mit Eignefahrzeug in Fahrschule, Perfektionsschulung.

- Theorie und Praxisprüfung, Praxisprüfung kann wahlweise mit Eigen- od. Schulfahrzeug stattfinden.

 

- Führerschein auf Probe bis 21. Geburtstag, mindestens aber 3 Jahre.

- 2. Phase: 3 bis 9 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch, 6 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung eine Perfektionsfahrt.

 

Die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (L17) wird nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nur in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark anerkannt.

Der Weg zum Führerschein (18 Jahre): Mindesalter 17 1/2 Jahre bei Ausbildungsbeginn, gleichzeitig kann die A2,C,CE und F Ausbildung begonnen werden.

- Theoriekurs Grundwissen, gilt für alle Fahrzeugklassen: 20 Stunden.

- Theoriekurs mit klassenspezifischem Wissen: 12 Stunden.

- Praxisausbildung:

Vollausbildung:

- 18 Fahrstunden (Mindeststundenanzahl)

- Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 18. Geburtstag), Praxisprüfung muss mit Schulfahrzeug stattfinden.

 

Dualausbildung:

- 12 Fahrstunden (Mindeststundenanzahl) und 1000 km mit Eigenfahrzeug.

- Theorie und Praxisprüfung (Praxisprüfung frühestens am 18. Geburtstag), Praxisprüfung kann wahlweise mit Eigen- od. Schulfahrzeug stattfinden.

 

-Führerschein auf Probe mindestens 3 Jahre.

- 2. Phase: 2 bis 4 Monate nach Führescheinprüfung erste Perfektionsfahrt, 3 bis 9 Monate nach Führerscheinprüfung Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch, 6 bis 12 Monate nach Führerscheinprüfung zweite Perfektionsfahrt. Zwischen erster und zweiter Perfektionsfahrt müssen 3 Monate liegen.