Die neuen Anhängerbestimmungen der Klasse B

Die neuen Anhängerbestimmungen der Klasse B:

 

leichter Anhänger - bis 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht. Die Regelung bleibt wie bisher: Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss mehr als doppelt so groß sein wie das momentane Gesamtgewicht des Anhängers. Die höchste zulässige Anhänglast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.

 

schwerer Anhänger - über 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht. Kraftwagen der Klasse B mit schweren Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 3500 kg beträgt. Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Bei geländegängigen PKW, Kombis oder LKW ist das 1,5-fache des höchsten zulässigen Gesamtgewichts maßgebend. Die höchste zulässige Anhänglast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden.